Der Bau des ersten Amtshauses in Langendreer 1852-1854

 

P. Tetzlaff

 

Die Gerichtsherrlichkeit Langendreer, welche gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts eine halbe Quadratmeile Land mit rund 1500 Einwohnern in fünf Ortschaften umfaßte, hatte im Jahre 1809 durch die Franzosen ihre Selbständigkeit verloren und war mit Witten, Wullen, Annen und Rüdinghausen zu der Municipalität oder Mairie Witten vereinigt worden.

 

Nach den Freiheitskriegen wurde seitens der preußische Regierung die alte Selbständigkeit Langendreers nicht wieder hergestellt, seine fünf Gemeinden Langendreer, Werne, Somborn, Stockum und Düren bleiben vielmehr mit Witten in einer Landbürgermeisterei Witten vereint.

 

Als das Dorf Witten im Jahre 1825 die Rechte einer Stadt erhielt, versuchte unsere ehemalige Herrlichkeit vergebens, wieder selbständig zu werden. Es gingen noch weitere fünfundzwanzig Jahre darüber hin, und erst am 18. Oktober 1850 genehmigte die Regierung den wiederholten Antrag der fünf Gemeinden auf Errichtung eines eigenen Amtes Langendreer.

 

Die Auseinandersetzungsgeschäfte gingen damals nicht so flott vonstatten, wie bei unsern letzten großen Um- und Eingemeindungen; es schieden zwar nur 1894 Seelen aus dem bisherigen Amtsverbande aus, und die neue „Sammtgemeinde“, wie die Regierung das Amt bezeichnete, erhielt bei der Vermögensteilung mit der Stadt Witten zwar auch nur 3 Schränke, 1 Schreibtisch, 6 Stühle, 1 Lampe und 1 Papierscheere, sowie die zuständigen Akten, aber diese Abwickelungsarbeit zog sich noch bis zum September 1851 hin.

 

Die fünf Gemeinden des Amtes wählten inzwischen einen Amtsbürgermeister und eine Amtsversammlung, „Sammtgemeinderat“ genannt. Am 13. September 1851 übernahm der Bürgermeister Lechner die Amtsgeschäfte. Beigeordneter war der Landwirt Bünger, der Bürogehilfe hieß Hollweg, der Polizeidiener Bitte, der Rendant Ludwig Geißel-Witten. Der Sammtetat betrug 1568 Taler, die Amtsversammlung tagte bei Müser (jetzt Wegmann am Denkmal).

 

So unbedeutend das Amt noch war, so stolz waren die „Sammträthe“. Sie drangen auf „völligste Emanzipation“ von Witten. Was band sie noch an diesen Ort! Die Rendantur, wird manche denken. Aber die war es nicht, es war vielmehr das Amtspolizeigefängnis, das die beiden Verwaltungen noch gemeinsam benutzten. Es kränkte die Sammtgemeinde sehr, daß sie ihre Häftlinge nach Witten abliefern mußte, und darum hielten die Sammträte den Bau eines Langendreersschen Amtsgefängnisses für die unumgänglichste Notwendigkeit, wenn man überhaupt ein richtiggehendes Amt sein wollte.

 

Deshalb beschloß der Sammtgemeinderat gleich in der ersten Sitzung am 1. Oktober 1851 mit allen sieben Stimmen den Bau eines Amtsgefängnisses in Langendreer.

 

Nun sollte Grund und Boden zu dem Gebäude erworben werden. Das war aber gar nicht so einfach! Ja, wenn man das „Kittchen“ hätte auf die Uterigge bauen können, oder ins Kleinherbedesche Feld oder auf den Langenstuken, auf die Dreerhöhe oder in die Oesterheide – ja, da war Bauland zu haben, aber im Dorf – im Dorf? Das gab´s nicht! Da hatte kein Mensch ein Stückchen Land übrig. – Aber schließlich gelang es, ein ganzes Hausgrundstück zu erwerben. Für 450 Taler wollte ein Schuster sein kleines Anwesen verkaufen. Nach wenigen Tagen wünschte der gute Mann den Kauf zwar wieder rückgängig zu machen, aber da zeigte der Sammtrat, daß er die Sache nicht mit Sammethandschuhen anzufassen gedachte. Er drohte dem armen Kerl mit Klage und Enteignungsantrag, und da nahm der Schuster sein - - Geld etwa? Nein, das bekam er noch lange nicht, das mußte sich der hohe Rat erst pumpen! Der Schuster nahm sein bißchen Hausrat und zog aus.

 

Jetzt war die Bahn frei, und es wurde beschlossen: „Das Gefängnis ist in Sandstein mit Pfannbedachung zu erbauen. Es soll 20 Fuß lang, 14 Fuß breit und 10 Fuß hoch werden. In der Mitte soll ein Gang von 4 Fuß Breite sein und rechts und links je ein Arrestlokal zu liegen kommen.“ So lautete der erste Plan. Das zum Abbruch kommende Haus und die Obstbäume sollten auf Martini verkauft werden.

 

Bald wurde ein zweiter Plan gemacht: Zwei Haftzellen rechts, dazu ein „Eckstübchen für die Aufbewahrung der Gefäängnisutensilien“ und links eine Wohnung. Die Breite soll 26 Fuß, die Höhe 14 Fuß bekommen, das Haus 1 ½ Stockwerk hoch werden, unten und unter dem Flur und den Stuben unterkellert sein. Als Baumaterial werden jetzt Ziegelsteine, Tannenholz und blaue Dachpfannen gewählt, und der Bau soll nun wirklich beginnen. Der Erlös des abgebrochenen Hauses und der Obstbäume wird als erste Anzahlung dem Baumeister H. gegeben, damit er bei dem großartigen Werke nicht den Mut verliert. Der Schuster P. bekommt sein Geld im Juli 1852.

 

Die Bauarbeiten schreiten „rüstig“ fort. Da wird im März 1853 die dritte Aenderung vorgenommen. Man merkt nämlich, daß die Haustreppe vergessen worden ist – eine Treppe mit fünf Stufen. Es bleibt nicht anders übrig, als auch noch die Treppe einzubauen. Und da man nun schon am Aendern ist, wird gleich etwas mehr am Plan geändert. Es sollen zwar die zwei Zellen rechts bleiben, aber nach vorn heraus soll keine Kettenkammer für Halseisen, Handfesseln und Fußkugeln gebaut werden, sondern ein molliges Wohnzimmerchen mit einem Fenster zur Straße, damit die Kerkermeisterin, deren Gatten man sich doch wohl als den Nutznießer der Wohnräume gedacht hat, auch den lebhafte Verkehr auf der damaligen Hauptstraße des Ortes der Unterstraße, beobachten kann. Herr Baumeister H. nimmt also sein Radiermesser und radiert und ändert an dem raffiniert einfachen Bauplan nach Wunsch seiner Auftraggeber.

 

Während des wiederum „rüstig fortschreitenden Baues“ kamen die Sammträte, die das große Werk in amtsväterlicher Fürsorge oft inspizierten, auf den erleuchteten Gedanken, daß es besser sei, das ganze Gebäude zu unterkellern, auch, daß an der Hofseite des Hauses ebenfalls eine Haustür anzubringen wäre. – „Herr Baumeister, ändern sie es doch noch!“ Und er ändert es. –

 

Nach einem halben Jahre war der Bau nun wirklich schon „sehr“ rüstig fortgeschritten. Aber auch der Sammtgemeinderat hatte Fortschritte gemacht und die Erkenntnis gewonnen, daß es zweckmäßig sei, aus dem Gefängnis ein A m t s h a u s zu machen, also lauter Wohnräume einzurichten und die Gefängniszellen lieber an die Hinterseite des Hauses anzubauen. Das Gefängnis soll 10 Fuß lang, 14 Fuß breit und 7 ½ Fuß hoch werden, zwei Zellen enthalten und aus Bruchsteinen mit Pfannendach, das nach Osten schräg abfallen müßte, gebaut werden. „Herr H., ändern . . . “ „Ja, aber meine Herren Sammträte, mit dem Radiermesser allein ist das nun nicht mehr getan. Wie steht´s denn mit der Bezahlung für alle diese Aenderungen?“ Und die Herren haben ein Einsehen und akkordieren mit ihm. Einundvierzig ganze, schwere, blanke Taler soll er mehr erhalten für die vielen Aenderungen und für die beiden Logierstübchen mit den eisernen Gardinen.

 

Im März 1954 macht man die unliebsame Entdeckung, daß im zukünftigen Spitzbubenhotel die Abortanlage vergessen worden ist. Als sechste Aenderung wird zwischen beide Zellen ein Abort eingebaut, und da die Mauerleute ja doch noch immer rüstig an der Arbeit sind, so wird an das Gefängnis auch noch ein Stall angebaut; 12 ½ Fuß lang, 12 Fuß breit und 10 ½ Fuß hoch. „Die Räume wachsen, es dehnt sich das Haus“ sagten diejenigen Sammträte, die das Ende der rastlosen Bauarbeit noch erlebten. Der Garten wurde auch eingefriedigt, und schließlich konnte der Herr Amtsbürgermeister den Amtspalast beziehen.

 

Aber kaum wohnte er darin, da gab es eine neue Schwierigkeit. Als die Frau Bürgermeister just mit einem Körblein der für ihr Bübchen notwendigsten Wäschestücke auf den Trockenboden steigen wollte, konnte sie in dem 28 Fuß langen und 26 Fuß breiten Riesengebäude die Bodentreppe nicht finden. Sie irrte umher, als wenn sie in das neue Bochumer Rathaus verschlagen worden wäre, aber die Bodentreppe fand sie nicht. Einer Baukommission gelang es endlich, festzustellen, daß auch tatsächlich keine Bodentreppe vorhanden war, sie fand aber heraus, daß eine „Handleiter“ genügen würde, um in die obersten Regionen des Hauses hinaufsteigen zu können.

 

Am 8. Juni 1854 zeigte es sich, daß „am Amtshause Dachrennen fehlen“. Die Amtsversammlung beschließt zu diesem neunten schwierigen Fall: „Die Beschaffung dieser Rennen mag jemandem in Akkord übertragen werden.“ Im September 1854 machte man die zehnte Anstrengung. Man bemühte sich, billigst einen „Bureauyofen“ zu erstehen. Das ging aber nicht so rasch. Solchen billigen Ofen, wie der Sammtrat sich einen wünschte, gab es gar nicht. Inzwischen wurde es kalt, und der Aufenthalt in dem noch nicht ausgetrockneten ungeheizten Büro war selbst für den nicht verwöhnten einzigen Sekretär ungemütlich. Deshalb mußte man ihm, „weil frierend“, zur Beschaffung eines Mantels eine Beihilfe von acht Talern geben. So hatte man bei der Jagd nach dem billigsten Ofen nicht verdient. –

 

Das Amtsbüro befand sich in einer der nach Osten gelegenen Oberstuben des Hauses. Seine Ausstattung bestand aus den von Witten erhaltenen wenigen Möbelstücken.

 

Im Dezember 1856 hatte das Amt Langendreer endlich auch alle Baukosten für sein Regierungsgebäude bezahlt. Das Haus hat 2170 Taler 29 Silbergroschen und 6 Pfennige gekostet. Im ersten Jahre hat es der Amtmann mietfrei bewohnen dürfen. –

 

Zum Schlusse sei noch gesagt, daß diese Amtshaus nur wenige Jahre seinem Zwecke gedient hat. Als Schulze-Bellinghausen zu Stockum Ehrenamtmann des Amtes Langendreer wurde, fand auch bald eine Verlegung des Amtsbüros nach Stockum statt, und das Häuschen wurde an einen Bergmann vermietet. Später wurde es Gemeindebüro des Dorfes Langendreer, und als es diesen Zwecken wegen seiner Kleinheit auch nicht mehr genügte, diente es einem Polizeibeamten Wunder als Wohnung und als Arrestlokal ist es bis auf unsere Tage verwendet worden.

  

Impressum

1930 Bochum Ein Heimatbuch

 

Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung für Heimatkunde von B. Kleff

 

Verlag und Druck

Schürmann & Klagges

3. Band

 

Am 3. Bande dieses Heimatbuches arbeiteten mit:

 

Dipl.-Ingenieur Franz Eiermann, Bochum

Studienrat Dr. Joseph Esser, Bochum

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Günter Höfken, Essen

Rektor Bernhard Kleff, Leiter des Städt. Museums, Bochum

Konrektor Emil Tetzlaff, Bochum-Langendreer

Studienrat Erich Thieme, Hannover

Landwirtschaftsrat Dr. Friedrich Walter, Bochum

Direktor der Landwirtschaftlichen Schule

Schulrat August Weiß, Neuwied

Privatsekretärin Wilma Weierhorst, Bochum

 

Copyright by Schürmann & Klagges, Bochum

 

Buchschmuck: Druckereileiter Erich Brockmann, Bochum

 

(Zitierhinweis 2012)

Bernhard Kleff, Hg.: Bochum. Ein Heimatbuch. Bochum 1930. Bochumer Heimatbuch Bd. 3