Personenstandsaufnahme vom Amt Bochum 1798

 

Albert Lassek

 

Nach der Verwaltungsreform, die 1753 im Gebiet der Grafschaft Mark durchgeführt wurde und die zur Auflösung der bisherigen Drostenämter zu ihrer Eingliederung in landrätliche Kreise führte, fanden auch Per-sonenstandsaufnahmen statt. Eine Zusammenstellung über eine im Amt Bochum durchgeführte Personen-standsaufnahme aus dem Jahre 1798 ist im Stadtarchiv Bochum erhalten geblieben (Archiv Nr. 1 21/3). Die statistische Arbeit umfaßt 92 Seiten im Folioformat und ist unter Benutzung eines in Buchdruck hergestellten Vordruckes von ein und demselben Schreiber angefertigt worden. Von einer zweiten überprüfenden Hand stammen zahlreiche Berichtigungen, vor allem in der Addition der Zahlen. Alles spricht dafür, daß es sich um eine Urschrift handelt. Das erste Vorderblatt trägt den handschriftlichen Vermerk „Personenstandsaufnahme vom Amte Bochum 1798“. Dieser Vermerk stammt vom Stadtarchivar Rektor Kleff. Er ist vermutlich beim Einband der Zähllisten an Stelle eines beschädigten Titelblattes angebracht worden. Auf der Innenseite des neuen Einbanddeckels befindet sich ein Namenverzeichnis der zum damaligen Amt Bochum gehörenden Bauernschaften.

 

Verwaltungseinteilung des Amtes Bochum in „Oberamt, Mittelamt und Unteramt Bochum weist auch noch die Personenstandsaufnahme von 1798 auf. Aus einem Vergleich mit der Liste der Feuerstätten des Amtes Bochum von 1664 ergeben sich hinsichtlich der Zuteilung und bezirklichen Abgrenzung der Bauernschaften jedoch einige Abweichungen. Das Amt Bochum war seit 1753 dem landrätlichen Kreis Hörde zugeteilt. In der Personen-standsaufnahme sind die Ortschaften Langendreer, Werne, Düren, Stockum und Somborn nicht aufgeführt. Sie gehörten zur Gerichtsherrlichkeit Langendreer, die 1753 dem Amt Hörde im Landkreis Hörde eingegliedert wurde. Die Gerichtsherrlichkeit Stiepel mit den Bauernschaften Mittelstiepel, Unterstiepel, Schrick, Haar und Brockhausen fehlt in der Personenstandsaufnahme, da sie zum Amtsbereich Blankenstein im landrätlichen Kreis Hagen gehörte. Es fehlen ferner die Angaben über Eickel, Röhlinghausen und Bickern, die der selbständigen Gerichtsherrlichkeit Eickel unterstanden. Nur der Eickelsche Kirchenbusch zählte zum Verwaltungsbereich des Amtes Bochum und ist in der Personenstandsaufnahme verzeichnet. Das Dorf Herne mit den Bauernschaften Hiltrop und Baukau gehörte zur Gerichtsherrlichkeit Strünkede und fehlt daher in der Personenstandsaufnahme. Dasselbe gilt für die Bauernschaften der Gerichtsherrlichkeit Castrop. Bei diesen Gerichtsherrlichkeiten, die seit 1753 der ländlichen Verwaltung des Kreises Hörde in beschränkter Weise unterstanden, handelte es sich um eigene Rezepturbezirke (Steuerbezirke), die man als Ueberbleibsel mittelalterlicher Jurisdiktionen bis 1815 bestehen ließ, weil sie dem Staat zusätzliche Einnahmen aus dem Lehnsgeld der Gerichtsherren einbrachten. Die Freiheit Wattenscheid und die Stadt Bochum fehlen in der Personenstandsaufnahme ebenfalls, da sie eine von der Amtsverwaltung getrennte städtische Verwaltung führten.

 

Trotz dieser Einschränkungen handelt es sich bei der Personenstandsaufnahme von 1798 um ein heimatgeschichtlich wertvolles Dokument. Außer den erfolgten Aenderungen in der Verwaltungseinteilung des Amtes Bochum erhalten wir Aufschlüsse über die Zahl der Einwohner in 38 Bauernschaften, 24 adeligen Häusern und 16 Bauten (Ansiedlungen auf dem Grundbesitz adeliger Häuser), über die Zahl der vorhandenen Häuser, die Namen ihrer Eigentümer und Pächter sowie deren Beruf, über die ortsanwesende und -abwesende Bevölkerung, über die verheirateten und unverheirateten Personen, über die Zahl der Kinder, Verwandten und Dienstleute, und schließlich Angaben über die Gründe von Zu- und Abgängen. Auch der damalige Soldatenstand kann den Aufzeichnungen entnommen werden.

 

Auf eine vollständige Wiedergabe der umfangreichen Personenstandsaufnahme, die insgesamt 1598 zum großen Teil noch heute bekannte Familiennamen enthält, mußte aus Raumgründen verzichtet werden. Ich habe mich auf die Veröffentlichung der Gesamtergebnisse in der eingefügten tabellarischen Uebersicht beschränkt, in der die Schlußzahlen aus den einzelnen Bauernschaften in der urschriftlichen Reihenfolge enthalten sind. Im End-ergebnis waren 1798 im Amt Bochum 1572 Häuser vorhanden, die von 1598 Familien bewohnt waren. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, besaß jede Familie ein eigenes Haus. Von der 7298 Personen zählenden Ge-samtbevölkerung des Amtes Bochum gehörten 3679 zum männlichen und 3619 zum weiblichen Geschlecht. Verheiratet waren 3309 und unverheiratet 149 Personen. Der männliche Ueberschuß kommt auch bei den gezählten 3047 Kindern zum Ausdruck, von denen 1610 Söhne und 1443 Töchter waren. Im Durchschnitt entfielen auf jede Familie zwei Kinder.

 

Von besonderem Interesse ist die berufliche Gliederung der Bevölkerung des Amtes Bochum, in der die Landwirtschaft überwiegt. Es gab 353 Bauern und 375 Kötter, die namentlich genannt sind. Auf den Bauernhöfen und nur ganz vereinzelt auf den Kotten waren 246 Knechte, 118 Jungen, 422 Mägde und 5 Schweinehirten beschäftigt. Die vorhandenen Handwerksbetriebe mit nur 12 beschäftigten Gesellen passen sich den bescheidenen Bedürfnissen der Landbevölkerung, den betrieblichen Erfordernissen der Landwirtschaft und der Bautätigkeit an. So gab es 14 Müller, 2 Schlächter, 49 Schneider, 68 Schuster, 4 Holzschuhmacher, 1 Korbmacher, 4 Sattler, 24 Schmiedemeister, 6 Stellmacher (Radmacher), 8 Küfer, 55 Zimmerleute, 21 Schreiner, 6 Klempner, 8 Ziegelarbeiter (Ziegelstreicher). Man scheint die Maurer- und Dacharbeiten noch vielfach selbst durchgeführt zu haben. Es werden in der Personenstandsaufnahme nur 4 Maurer und 1 Dachdecker genannt. Auch das Bäckerhandwerk ist, da man das Brot noch selbst backte, nur mit 1 selbständigen Bäcker vertreten. Groß ist die Zahl der 97 Leineweber. Es sind weiterhin 5 Wollspinner verzeichnet. In kultureller Hinsicht interessiert, daß 14 Geistliche, 10 Schulmeister und 1 Musikant im Amtsbezirk Bochum wohnten. Es gab auch 1 Vieharzt, 1 Kommissionsrat und 2 berufsmäßige Bettler. Bei den Besitzern der vorhandenen 24 adeligen Häuser ist als Beruf „Cavalier“ angegeben. 35 Haushaltungsvorstände geben an, daß sie Soldaten seien, darunter ein Hauptmann. Die bergbauliche Entwicklung zeichnet sich in der Personenstandsaufnahme vor allem in den Bauernschaften um das heutige Bochum dadurch ab, daß 123 Bergmänner und 1 Fahrsteiger genannt werden. In gelegentlicher Arbeit standen 247 Tagelöhner. Es gab damals nur wenige Facharbeiter. Mit der Feststellung, daß sich 8 Familien mit der Glasbläserei beschäftigten, möchte ich die summarische Aufzählung der damaligen Berufe abschließen.

 

Die zusammengestellten Zahlen geben das Gesamtbild der Berufsstruktur nicht vollständig wieder, da aus der Personenstandsaufnahme nicht ersichtlich ist, welcher Beschäftigung die schulentlassenen Familienangehörige nachgegangen sind. Aus den veröffentlichten Zahlen, die sich nur auf die Berufe der Haushaltungsvorstände beziehen, ergibt sich aber die Grundtendenz der damaligen Berufstätigkeit. Auch vor 150 Jahren hat man sich bemüht, durch statistische Erhebungen Anhaltspunkte über die soziale und wirtschaftliche Struktur des Bochumer Landes zu gewinnen. Das macht die vorhandene Archivakte für weitere heimatkundliche Studien äußerst wertvoll.

 

Impressum

Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

1951

 

Herausgegeben

Im Selbstverlag der Vereinigung für Heimatkunde Bochum

 

Gesamtgestaltung Presseamtsleiter Albert Lassek – Umschlagentwurf Thea Reuter, Bochum

Druck Laupenmühlen und Dierichs, Bochum, Anzeigerhaus

 

(Zitierhinweis 2012: Albert Lassek, Bearb.: Jahrbuch der Vereinigung für Heimatkunde Bochum 1951. Bochum 1951. Bochumer Heimatbuch Bd. 5)