Aus der Geschichte zweier Bochumer Bürgerhäuser

 

Oberstaatsanwalt Dr. Günther Höfken

 

Einer der größten Engpässe für den Verkehr war früher die untere Wittener Straße, bis man kurz vor dem letzten Kriege die beiden Häuser Nr. 7 und 9 (die Besitzungen Frings und Bona) niederlegte, weil sie durch ihr Vor-springen über die Häuserfluchtlinie besonders störend wirkten. Mit ihnen verschwand wieder ein Stück Alt-Bochum. Die wenigsten Bochumer werden wissen, daß früher in den Mauern des einen der beiden alten Häuser, deren Front in den letzten 70 Jahren durch Geschäftseinbauten modernisiert worden war, der erste größere Gasthof bestand, an dessen Stammtisch sich allabendlich die Bürger der Biedermeierzeit versammelten und in dessen Räumen jahrzehntelang die im Jahre 1817 gegründete, noch heute bestehende Gesellschaft „Harmonie“ tagte. Der Gastwirt Heinrich M e n k e, hatte am 21. September 1791 die Bonasche Besitzung (Nr. 9) von Jacobi erworben und errichtete im Jahre 1801, wie die Zahl über der Haustür besagte, das Gebäude, in welchem er einen für damalige Zeiten erstklassigen Gasthof, den „Berliner Hof“ eröffnete. Das Haus lag für diesen Zweck sehr günstig neben dem alten Stadttor, dem Buddentor, wo jede Post- und Reisekutsche und jeder Wagen mit Bauern- und Kaufmannsgütern den ersten Halt machen mußte wegen der hier zur Einnahme gelangenden Akzise, Zoll auf Waren, insbesondere Lebensmittel, die in die Stadt eingeführt wurden. Es entwickelte sich deshalb in dieser Wirtschaft schon von Anbeginn ein reges Leben. Kein Wunder, daß hier auch die gute Gesellschaft bald ihren Treffpunkt fand. Seit dem Jahre 1816 verkehrte hier unter Führung des Stadt- und Landgerichts-Assessors von Essellen ein kleiner Kreis von angesehenen Bürgern, der sich im folgenden Jahre zur geschlossenen Gesellschaft „Harmonie“ umbildete. Ihre Mitglieder kamen regelmäßig in den Abendstunden bis gegen 10 Uhr zusammen und gingen dann – für unsere Begriffe recht früh nach Hause, weil es in Kaubaukum keine Straßenbeleuchtung gab. Wir wissen, wie Hofrat Dr. Kortum sich über diese Gesellschaft in der ersten Nummer des 1829 erschienenen Bochumer „Wochenblattes“ lustig machte, indem er den Statuten (man nannte sie damals „Gesetz“) der neuen Gesellschaft „Die Gesetze der hochlöblichen Whistgesellschaft“, die im Lokale des Gastwirts Moritz de Boy tagte und Kortum zu ihren Mitgliedern zählte, gegenüberstellte und parodierte. Der alte Hofrat ist in seiner Verbitterung und in seinem Hasse gegen manche der neuen Gesellschaft beigetretenen Familien stets der „Harmonie“ ferngeblieben und trank seinen Abendschoppen alter Gewohnheit gemäß lieber beim Gastgeber Moritz de Boy, in dessen Familie er ein gern gesehener Freund und Hausarzt war. Die Familie de Boy hat dadurch eine gewisse Berühmtheit bekommen, daß Kortum ihren umgekehrten Namen zum Titel seiner 1784 erschienenen „Jobsiade“ und den Sohn Heinrich des alten Senators de Boy – einen ewigen Studenten, der als candidatus juris starb – zum Titelhelden gemacht haben soll. Auch die im Jahre 1785 gegründete L o g e „Zu den drei Rosenknospen“ tagte in einem Hinterzimmer des Menkeschen Gasthauses, das nach dem Tode Menkes auf seinen Schwiegersohn Franz Josef Wulf (aus Menden) überging. Hier fanden also in der Biedermeierzeit die gezierten „Assembléen“ der Damen und die Bälle der ersten Gesellschaft Bochums statt. Dem Gastwirt Wulf gehörten noch größere Gärten an der Buddenbergstraße, die im Jahre 1845 an die evangelische Gemeinde verkauft wurden. Ein neues Pastorat wurde 1853 auf dem Gelände errichtet, durch das später die Arndtstraße gelegt wurde.

Der Vorsitzer des Menkeschen Hauses war der H o f r a t Johann Ludwig J a c o b i, Steuereinnehmer des Amtes Bochum, der mit Helene Luise Grolmann aus der bekannten Juristenfamilie verheiratet war. Von seinem Schwiegervater, dem Steuerrezeptor Kriegs- und Steuerrat Heinrich Adolf Grolmann (1709 – 1759) hatte er das Amt, von seinem Vater, dem Bürgermeister Jacobi, das Haus übernommen. Der Gastwirt Menke bezog im Jahre 1779 das Haus nach der Versetzung des Steuerrates Jacobi nach Hamm. Im Nachbarhaus Nr. 7 wohnte damals der Advokat und Erste Bürgermeister Dr. jur. Georg Friedrich Jacobi (1738 – 1822), der auch Richter des kleinen adeligen Gerichtsbezirks Langendreer war, verheiratet war er mit Ottonette Freiin von Strünkede (1741 – 1827), der letzten Trägerin des Namens eines der ältesten märkischen Adelsgeschlechter. Jacobi hatte das Haus im Jahre 1766 erbaut. Bis dahin hatte zeitweise der Kriminalrat und Advokat Heidfeld auf der Besitzung zu Miete gewohnt, die damals der Frau oben genannten Steuerrezeptors Jacobi gehörte. Frau Jacobi veräußerte es an ihren Schwager, den Advokaten Jacobi. Beide Jacobis waren Vettern des J o b s i a d e n d i c h t e r s D r. m e d . K o r t u m , dessen Mutter Helene Maria geb. Severing (1711 – 1795) nach dem Tode ihres ersten Mannes, des Apothekers Fr. Albrecht Künzel (in Mülheim a. d. Ruhr, geb. 1704, gest. 1741) am 4. 9. 1742 den Apotheker Joachim Dietrich Kortum in Mülheim(1710 – 1748) geheiratet hatte. Kortum selbst hatte 1768 seine Base geheiratet, die Tochter Helene Margarethe des Bochumer Kaufmanns Dietr. Konrad Ehinger (1703 – 1750) und seiner Frau Joh. Sibilla Elisabeth geb. Severin (1718 – 1787). Auf Anraten seiner Vettern zog er im Jahre 1770 von seiner Vaterstadt Mülheim nach Bochum, wo er dank der Beziehungen seiner und seiner Frau Ver-wandtschaft schnell zu einer guten Arztpraxis kam. Kortum nahm Wohnung im Hause Nr. 159 (Bongardstraße 31 -Richard). Diese Besitzung gehörte damals dem Bochumer Ratsherren und Kaufmann Johann Gabriel Ballot (1730 – 1786), er hatte die Witwe Ehinger geheiratet und vererbte später auf sie sein Haus. Aus den Händen seiner Schwiegermutter gelangte dann der Besitz an Kortum.

Der Vater der beiden Jacobis war der „Kauf- und Handelsherr“ und langjährige E r s t e B ü r g e r m e i s t e r J o h a n n K o n r a d J a c o b i (1709 – 1786), er war der 2. Sohn von 22 Kindern aus zwei Ehen seines Vaters, eines württembergischen Forstverwalters. Von Murrhardt war er nach Bochum gekommen, hatte 1730 das Bürgerrecht erworben und im Juli 1735 sich mit Gertrud Christine geb. Severin, der Witwe des „großen Kaufmanns“ Johann Hermann Mallinkrodt (1683 – 1733) vermählt. Der verstorbene Mallinkrodt war ein wohlhabender Kaufmann, In den Jahren 1726 – 1728 bekleidete er das Amt des zweiten Bürgermeisters, verheiratet war er seit dem 26. 3. 1724 mit Gertrud Christine Severin (1702 – 1795), der Tochter des Apothekers Georg Heinrich Severin (1665 – 1728) und dessen Ehefrau Sibilla Margarethe Krupp (1670 – 1754). Durch die Heirat mit der Witwe Mallinkrodt kam Jacobi zu Ansehen und Geld, er bezog das Haus Nr. 130 (Bongardstraße 43, früher Obere Marktstraße 37). In den Jahren 1750 – 1773 erwarb er vom Kloster Herdecke das Lehngut Weilbrinkshof, der sich von dem heutigen kath. Vikariat an der Bleichstraße bis zur Arndtstraße und Stühmeyerstraße hinzog. Der neue Besitz wurde später mit der zunehmenden Entwicklung der Stadt für seine Erben ein wertvolles Vermögensstück. Seit 1750 gehörte ihm auch das Haus Wittener Str. 9, das er 1775 seinem oben erwähnten Sohne Johann Ludwig vermachte. 1773 erwarb er noch den Stadtgrabenteil, auf dem der Juden-friedhof angelegt war (Flur V 310,314, später Besitzung von Stumpf und Herz).

Im Jahre 1745 wurde Job. Konrad Jacobi von der Regierung zum zweiten Bürgermeister ernannt, das Amt bekleidete er bis zum Fortzuge des ersten Bürgermeisters Gerh. WiIbrand Lennich im Jahre 1772. Stadtrat und Gemeindevorsteher trugen dann einstimmig dem Jacobi „in Anbetracht der besonders im Kriege und sonsten der Stadt geleisteten Dienste und Bemühungen“ die erledigte Stelle an, dieser aber bat, da seine Gesundheit seit dem Kriege geschwächt sei, ihm seinen Sohn, den Advokaten am Landgericht Dr. jur. Georg Friedrich Jacobi zur Seite zu stellen. Bald darauf trat der alte Jacobi ganz zurück und am 23. Dezember 1772 wurde sein Sohn end-gültig zum ersten, der erste Ratsherr Wilhelm Flügel zum zweiten Bürgermeister gewählt.

Das Amt des Bürgermeisters wurde damals ehrenamtlich ausgeübt, denn die Besoldung, die die Regierung aus der Stadtkasse mit jährlich 40 Reichstalern zahlen ließ, deckte nur die Unkosten, die dem Bürgermeister er-wuchsen. Mit seinem Vetter, dem Dr. med. Kortum stand sich Advokat und Bürgermeister Dr. G. F. Jacobi zeitweise nicht gut. Als im Sommer 1794 ein Schub französischer Kriegsgefangener in Bochum einquartiert wurde und auch der Doktor Einquartierung erhielt machte er dem Bürgermeister Jacobi öffentlich die größten Vorwürfe, als wenn er sein Feind wäre und ihn mit Einquartierung zu beschweren suche und nannte die Herren vom Rathause „Robespierres und Baréres“, zwei Führer der französischen Revolution, was den Magistrat zu einer geharnischten Klage veranlaßte, in der Kortum „der auffahrende und gefährliche Mann“ genannt wurde. In der Folgezeit nahmen die Reibereien zwischen den beiden Familien zu. Jacobi hatte von der katholischen Gemeinde (Vikarie St. Perpetuae) im Jahre 1770 das Haus Weilenbrink Nr. 15 erworben und behauptete, damit auch den dazu gehörenden großen Baumgarten, der sich bis hinter sein Haus Wittener Straße 7 (siehe oben) erstreckte, erworben zu haben.

Dr. Kortum machte nun in einer Eingabe an die den kirchlichen Stiftungen vorgesetzte Regierungsabteilung auf diese bedenkliche Anmaßung Jacobis aufmerksam. Es kam zu einem Prozeß zwischen Kirche und Jacobi, in dem dieser nach langjährigem Prozeß schließlich in allen Instanzen verlor. Während dieses Prozesses fand die Bürgerschaft eines Morgens eine gegen den Bürgermeister gerichtete anonyme Schmähschrift am Diebespranger auf dem Markt, an der katholischen Kirche und an Kortums Haus angeschlagen vor. Jacobi sah in Kortum den Urheber dieser Schrift. Zur persönlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Gegnern kam es dann am 10. September 1801. Kortum hatte an diesem Tage in den Nachmittagsstunden einen Spaziergang nach dem Obstgarten seines Schwiegersohnes, des Apothekers Döring gemacht und den daneben gelegenen Baumhof seines langjährigen Freundes, des Primissars Nehring besichtigt. In diesem Obstgarten der oben genannten Vi-karie ließ der Primissar gerade durch einige Arbeitsleute den Weg, den Jacobi zwischen dem von ihm angemaßten Baumgarten und seiner gegenüberliegenden Scheune angelegt hatte, aufreißen. Als Kortum dieser Arbeit gerade zusah, stürmte aus der nahegelegenen Scheune der Jacobischen Besitzung der junge Sohn Ludwig mit einigen Männern herbei, man überfiel den Nehring, Schimpfworte flogen hin und her und der schönste „Injurienprozeß“ war geboren. Der junge 26jährige Ludwig Jacobi (1775 – l854), damals Richter der kleinen Patrimonialgerichtsbarkeit Strünkede und Castrop, erhob gegen den 56 Jahre alten Dr. Kortum die Beleidigungsklage, worauf dieser mit einer Gegenklage wegen Beleidigung antwortete, am 14. 7. 1802 erging vom ersten Senat der preuß. clevisch-märkischen Landesregierung in Hamm das Urteil, das beide Gegner in eine Geldstrafe von je 20 Reichstaler nahm „denn es machten sich beide Teile schwerer Verbalinjurien gegeneinander schuldig, indem der Denuntiant dem Denuntiaten den beleidigenden Vorwurf gemacht hat, daß er den Primissarium Nehring zu einer strafbaren Handlung aufgehetzt habe und dieser darauf den Denuntianten einen Schurken geheißen hat. Dergleichen injuriöse Äußerungen zwischen Personen vom Stande der Parteien gehören zu den schweren Verbalinjurien“. Gegen diese Entscheidung wandte sich Kortum und verlangte seine Freisprechung und eine schärfere Bestrafung Jacobis. Noch kürzlich – so schrieb Kortum dem Gericht – habe der Vater Jacobis sich gerühmt, an dem Beklagten und seinen Brüdern über Zwanzigtausend Reichstaler verwendet zu haben, um aus ihnen tüchtige Männer zu machen. „Der Beklagte,“ so heißt es weiter, „hat schon als Kind die lutherische geistliche Vikarie zu Lütgendortmund von der Freifrau von Droste zu Delwig geschenkt bekommen, welche sehr einträglich ist und von seinem Vetter, dem lütgendortmundischen Prediger Claßen verwaltet wird. Er wandelt überhaupt auf einer so fruchtbaren Bahn, daß er seinem Vater in Erwerbung schwere Reichtümer nichts nachgeben wird, er bauet Lusthäuser sich, hält zu seinen Lustreisen aufs Land sein eigenes Paradepferd, und sicherem Vernehmen nach ist ihm schon die elterliche Wohnung nebst allem, was dazu gehört, assekuriert. Summa Summarum, sein ganzes Erdenlos ist schon mit Rücksicht aufs Äußere sehr schimmernd und glücklich. Er verbirgt auch diesen Glanz nicht, sondern gibt bei der Bochumer jüngeren Welt bei mancher Gelegenheit den Ton an.“ Kortum bat deshalb, die Strafe seines sehr wohlhabenden Gegners nachdrücklich zu schärfen, und die eigene Geldstrafe aufzuheben, als Arzt verdiene er wenig und müsse seine Ausgaben einschränken. Demgegenüber machte sich Jacobi über die Schreibseligkeit des Jobsiadendichters lustig und brachte dem Gericht aus einer Zeitschrift in Abschrift eine sehr abfällige Kritik über Kortums letztes schriftstellerisches Erzeugnis, die Jobsiade, man könne den sehr galligen und leicht gekränkten Dichter nicht ernst nehmen und müsse durch seine strenge Bestrafung die Mitbürger „vor den giftigen Anfällen zügellosen Übermuts in Zukunft sicherstellen.“ Die Berliner Justizinstanz ließ beide Strafen bestehen, wobei sie nicht unterließ, beide Parteien wegen ihrer in ihren Schriften gegeneinander gesetzten Anzüglichkeiten zu verwarnen.

Die Zeit brachte dann eine Versöhnung der Vettern zuwege. Am 17. Mai 1816 feierte K o r t u m s e i n g o l d e n e s D o k t o r j u b i 1 ä u m; ohne sein Wissen hatte dieses einer seiner Freunde im „Westfälischen Anzeiger“ (Dortmund) angekündigt und so wurde der Tag besonders festlich begangen. Die Professoren der Duisburger Universität überbrachten das Ehrendiplom. Auf einer mit Blumen bekränzten silbernen Ehrenschüssel überreichte der Erste Bürgermeister Jacobi ein königliches Handschreiben, mit dem Kortum der Charakter als Hofrat verliehen wurde und beglückwünschte mit einer trefflichen Ansprache den Jubilar. So war der alte Groll begraben. Als Dr. G. F. Jacobi im Jahre 1822 in Essen, wo er sich zur Ruhe gesetzt hatte, starb, war nur noch seine unverheiratete geliebte Schwester „Demoiselle“ Dorothea Jacobi im alten Stammhause Bongardstraße 43 wohnhaft, wo sie bis zu ihrem Tode 1838 ein Geschäft mit „Ladenwaren“ betrieb. Seine Söhne waren in hohen Beamtenstellungen tätig: Konrad als Geheimer Oberrechnungsrat in Potsdam, Karl als wirklicher Geheimer Kriegsrat in Berlin, Ludwig (Kortums Gegner) seit 1822 als Direktor (Präsident) des Stadt- und Landgerichts in Essen und Friedrich als Geheimer Obertribunalrat in Berlin. Seit 1834 hatten die Nachkommen eines anderen Zweiges der Jacobischen Familie in Bochum Fuß gefaßt. Der oben genannte Hofrat und Steuerrezeptor Joh. Ludwig Jacobi (wohnhaft in Hamm) hatte 8 Söhne hinterlassen, die ebenfalls alle studiert hatten und in der Verwaltung und in der Justiz hohe Stellungen bekleideten. Sein Sohn Ludwig (1773-1854) lebte als Geheimer Kriegs- und Intendanturrat in Münster, dessen Sohn Louis Jacobi (1806 – 1884) vermählte sich mit Eleonore Bölling (1809 - 1904) Tochter des Stadt- und Landrichters Moritz Bölling und seiner Frau Hermine geb. Grolmann, und nahm in dem Böllingschen Hause (Brückstraße 30, später Redecker) Wohnung, er war seit 1834 als Land- und Stadtgerichtsassessor tätig, 1842 wurde er zum Stadtverordneten gewählt. Er muß sich großer Beliebtheit bei allen Kreisen der Bevölkerung erfreut haben. Als er im Jahre 1843 zum Gerichtsdirektor in Unna ernannt wurde, wandte er sich mit folgendem Abschiedsgruß an die Öffentlichkeit (Bochumer Kreisblatt 1843 Nr. 44) „Dem Bürger und dem Landmann für das Vertrauen, welches sie mir in meiner achtjährigen Amtstätigkeit hierselbst und als Mitbürger geschenkt, meinen näheren Bekannten für die freundschaftlichen Gesinnungen, welche sie gegen mich bewahrt, dem ganzen Publico für die liebevolle Theilnahme, welche mir dasselbe bei meiner Abberufung und bei meiner Abreise von Bochum bewiesen, insonderheit dem Dichter, der kurz nach dem Bekanntwerden meiner Abberufung brieflich, ohne sich zu nennen, auf so zarte Weise unserer gedacht und ebenso dem Verfasser des freundlichen Nachrufs Nr. 42 dieses Blattes, mit vollem Herzen dankend, entbiete ich für mich und meine Frau hiermit Allen, denen wir im Drange der durch unseren Umzug veranlaßten Geschäfte nicht persönlich ein Lebewohl zurufen konnten, einen warmen Abschiedsgruß mit der Versicherung, daß wir unsere in Bochum verlebten Jahre immer zu den glücklichsten zählen werden und Bescheidenheit genug zu dem Gefühle besitzen, daß nur ein freundschaftliches Wohlwollen die Ursache der jetzt von allen Seiten stattgefundenen Überschätzung unserer geringen Leistungen gewesen ist.

Bochum, den 29. Oktober 1843, Jacobi, Land- und Stadtgerichtsdirektor.“ Der ganze ,,Aufruf“ atmet den Geist der Biedermeierzeit im Leben des alten Landstädtchens.

Mit dem Fortzuge von Bochum verschwand der Name der Familie Jacobi aus der Geschichte unserer Stadt wo sie in 3 Generationen im höchsten Ansehen stand.

Ihr Familienbesitz Wittener Straße 7 ging 1822 in den Besitz des Justizkommissars Friedrich Johann Lennich über.

Es blieb noch bis in das letzte Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts ein ansehnliches Patrizierhaus und wurde dann mit der zunehmenden industriellen Entwicklung der Stadt als Geschäftshaus umgebaut. Mehr seinen alten Charakter konnte das Nebenhaus Nr. 9 von Bona bewahren, nur die eine Hälfte der Front wurde im Laufe der Zeit zu einem kleinen Geschäftslokal umgebaut und auch das Innere hatte wohl mannigfache Umänderungen erfahren, aber noch erkannte man im Innern an der alten Lage der Treppe den Charakter des alten ersten Gasthofes unserer Stadt. Wulff verkaufte das Haus dem Kaufmann und Gewerken Ritter, von diesem erwarb es der Kohlenhändler Gustav Gräfe.

 

Impressum

1954 Bochum Ein Heimatbuch

6. Band

 

Herausgegeben von der Vereinigung für Heimatkunde E.V.

 

Druck und Verlag:

Märkische Vereinsdruckerei Schürmann und Klagges – Bochum 1954