Zur älteren Geschichte des Hauses Steinkuhl

 

Otto Hülsebusch

 

Bochum war einst von einem Kranz alter Rittersitze umgeben, von denen heute kaum noch eine Spur zu finden ist. Vielen Zeitgenossen ist nicht einmal mehr der ehemalige Standort dieses oder jenes Adelssitzes bekannt, selbst wenn sie seit Jahren in der Nähe gewohnt haben. Das dürfte auch für die alte Wasserburg Steinkuhl zutreffen.

Wer von der Autobushaltestelle Markstraße/ Querenburger Straße den Weg nach Laer wählt, erreicht unterhalb der Gaststätte “Zum Grunewald” an der alten Schule, die heute Wohnzwecken dient, die Steinkuhlstraße. Sie führt in mehreren Windungen in eine Talsenke hinab, die sich von Brenschede in westöstlicher Richtung nach Laer hinzieht, steigt dann wieder an und mündet schließlich in die verkehrsreiche Wasserstraße ein. Hierbei durchschneidet sie den Kern der alten Bauernschaft Steinkuhl. In der Talsohle, unweit der heutigen Straße, lag ehedem das Haus Steinkuhl. Das letzte Adelshaus entstand in den Jahren nach dem Dreißigjährigen Krieg. Bauherr des neuen Hauses war Johann-Friedrich Omphal, Kurfürstlich Märkischer Rat und Anwalt. Wegen Bergschäden wurde es im Jahre 1877 abgebrochen. Das Hauptgebäude war von zwei Türmen flankiert und mit den Ställen und Speichern verbunden. Eine hohe Mauer mit einem umschließenden Wassergraben bot dein Hause sicheren Schutz. Den Innenhof konnte man nur über eine Zugbrücke durch ein strohgedecktes Torhaus betreten. So lag dieses halb bäuerliche, halb burgähnliche Anwesen in idyllischer Ruhe da. Saftige Wiesen und Weiden ermöglichten eine gute Viehzucht.

Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts war das adlige Haus von einem Wassergaben umgeben, eine Katasterkarte aus dem Jahre 1820 läßt dieses deutlich erkennen. Zu beiden Seiten des Tales dehnte sich, von urbar gemachten Flächen und Kotten unterbrochen, das “Steinkuh1er Holz” aus. Das alte Haus Steinkuhl lag unweit des späteren Neubaus.

 

 

 

1. Die älteste Geschichte.

 

Haus Steinkuhl war ein freiadliger Rittersitz und ging von niemand zu Lehen. Es war im Anschluß an einen alten Bauernsitz wohl noch im 13. Jahrhundert angelegt worden. Der Name der Herren von Steinkuhl findet sich urkundlich zum ersten Male in einer Urkunde aus dem Jahre 1308. Danach besaß ein Segebodo de Steinkule das Pelsergut auf der Brüdertraße in Bochum, das er an die Dominikaner verpachtet hatte, die hier von Dortmund aus eine Niederlassung gegründet hatten. Sein Sohn war Hermann Steinkuhle, er siegelte 1341 mit einem Wappen mit aufgerichteter Spitze. Er wurde 1364 mit dem limburgischen Lehen Bredenscheid (Haus Brenschede) belehnt, ihm folgten Segebold (1384) und sein Bruder Dietrich Steynkule, der 1388 an der großen Dortmunder Fehde teilnahm. Die Kinder des Segehold und seiner Frau Elske waren Hermann, Henrich, Grete, Elseke, Kunne. Segebold verkaufte 1384 (am St. Georgstag) den Kotten Oekey in Stiepel an die dortige Kirche. Henrich Steinkule wird 1427 unter dem Adel des Amtes Bochum genannt, seinem Bruder Hermann gehörte 1428 das oben genannte Gut der schwarzen Mönche in Bochum, dessen jährliche Einkünfte er mit seinem Schwager Her-mann de Revesche an den Bochumer Bürger Bömken abtrat 9. Mit Hermann, der von seiner Frau Imma nur eine Tochter Anna hatte, starb das Geschlecht in männlicher Linie aus.

In Steinkuhle lagen nur zwei Bauernhöfe, der eine war zum Adelssitz genommen, der andere lag auf dem Kottenberg (Katerenberg) und gehörte ebenfalls zum Rittersitz, weshalb sich 1384 Segebold von Steinkuhle zum Unterschiede von anderen Familien gleichen Namens “van dem Katerenberche” nannte. 1486 saß nach dem märkischen Schatzbuch auf einem der Höfe der Bauer Wennemar in der Steinkulen, in späteren Urkunden aus dem 17. Jahrhundert wird ein Schulte zu Steinkule als Hofesinhaber genannt.

Nach dem Meßkornregister der Bochumer Pfarrkirche saß 1513 auf Steinkuhle Franz in der Steinkuhlen. Er gab damals je 1 Scheffel Meßkorn von seinem Haus und dem Kattenberg. Sein Bruder Goswin wurde am 12. 5. 1525 mit dem oben genannten Adelssitz Brenschede von dem Styrumer Grafen mitbelehnt (neben Walter von Loe) 9. Beide Brüder waren Söhne des Elbert von Holte auf Haus Heven, in der Urkunde vom 18. 11. 1524, worin Elbert mit seiner Frau Katharina und den beiden genannten Söhnen eine Kornernte aus ihren Gütern, namentlich “uth dem Nedergude, uth der Heven, uth der Steynkulen” den Gebrüdern Johann und Hermann von Viermonden (auf Haus Bladenhorst) verkauft, bezeichnen sich die beiden Söhne im Siegel nicht von Holte, dem “van der Steinkulen”, hatten also nach damaliger Sitte den Namen des übernommenen Rittersitzes angenommen. Goswin wurde 1534 Bürger der Stadt Bochum, seine Frau war Katharina von Melschede, Witwe Everts von Neheim zur Ruhr. 1552 wurde er von seinem Landesherrn aus Anlaß des drohenden Krieges mit Frankreich wegen seines Rittersitzes Steinkuhle zur Heeresfolge aufgeboten. Ihm folgte als Besitzer von Steinkuhle sein Sohn Johann, der am 13. 6. 1576 neben Johann von Melschede von dem Grafen von Limburg auf Styrum mit dem Hause Brenschede belehnt wurde.

 

Nach dem Adeligen Ritterverzeichnis aus der “Bergischen Hülfe im Nothfalle”, das In den Jahren 1578 bis 1588 angelegt sein dürfte, stellten die Ritter des Amtes Bochum im Kriegsfalle 78 Pferde. Dabei entfiel auf den Herrn von Steinkaulen zu Steinkaulen, wie er nunmehr, übertrieben ins Hochdeutsche übertragen, genannt wird, ein Pferd. (von Steinen. a. a. 0. 1. 3. Anh. 1173).

 

 

 

II. Die letzten Vertreter des Adelsgeschlechts von der Steinkuhle.

 

Aus der Zeit der Mitbelehnung des Johann von der Steinkule beim Hause Brenschede darf man schließen, daß er zumindest Anfang Juni 1576 das Erbe des Hauses Steinkuhle antrat. Johann von der Steinkule war zweimal verheiratet. Der Name seiner ersten Frau ist nicht bekannt. Seine zweite Gemahlin war Anna von Rod-dinghausen (gest. 17. 10. 1597). Aus beiden Ehen gingen insgesamt vier Kinder hervor, zwei Söhne und zwei Töchter. Dietrich und Katharina stammten aus erster, während Christopher und Margarete der zweiten Ehe entsprossen. Johann von der Steinkuhl verstarb im Jahre 1605. Bei seinem Ableben hinterließ er seinen Kindern einen vollkommen verschuldeten Rittersitz. So bestand eine Reihe von Rentenverpflichtungen gegenüber dem bekannten Bochumer Bürger Dr. jur. Johann Sittard, an dessen Stelle schon damals fünf Erben getreten waren. Auch der Herr von Schell zu Rechen hatte schon im Jahre 1587 gegen das Haus Steinkuhl erhebliche Forderungen. Im Jahre 1602 wurde das Haus Schell wegen einer weiteren Forderung von 1023 Reichsthalern auf dem Wege der Immission In “Steinkaulische Güter” eingewiesen, so daß im Jahre 1640 der Besitzer von Haus Rechen sich als Herr der Höfe und Kotten: Schulte in der Steinkuhle, Henrich auf‘m Stote, Hermann und Cornelius auf‘m Buschreisch bezeichnete (Archiv Haus Rechen).

Nach dem Tode des Vaters setzten sich die Erben Steinkuhl im Jahre 1607 gütlich auseinander. Der Sohn Dietrich erhielt hierbei das eigentliche Adelsgut. Das Erbe war ihm jedoch wegen der vielen Schulden zu schwer, weshalb er im Jahre 1613 den Rittersitz an seinen jüngeren Stiefbruder Christopher abgab. Dietrich selbst begnügte sich mit einer Leibzucht. Die Abtragung der von den Eltern übernommenen Verpflichtungen, die jetzt Christopher zufiel, ging nur langsam vonstatten und geriet schließlich sogar vollkommen ins Stocken. Größere Schwierigkeiten erwuchsen dem neuen Herrn von Steinkuhl hierdurch zunächst nicht. Die Wirrnisse, die der Dreißigjährige Krieg auslöste, kamen ihm dabei zugute. So nimmt es kein Wunder, daß Christopher um das Jahr 1630 von den Erben Dr. Sittards nur die Frau des Bauern Johann Wiemelhaus aus der benachbarten Bauernschaft Wiemelhausen und Diederich Solinus, ein Bürger aus Bochum, als Gläubiger bekannt waren.

Christopher von der Steinkuhle war ein Kind seiner Zeit. Er hatte seine Eltern schon früh ver1oren und war befangen in den damaligen Vorstellungen, insbesondere des Adelsstandes, bei dem die Tage des Faustrechts noch nicht vergessen waren. Die Art wie er an seine Frau, eine Elisabeth Köster aus Friesenbruch bei Bochum, kam, erinnert an die ältesten Zeiten einer Ehebegründung. Es handelte sich hierbei schon mehr um eine Raubehe. Seine “Braut” entführte er um das Jahr 1616 am hellichten Tage gewaltsam und ohne Vorwissen ihrer Verwandten auf seinen Rittersitz. Der in der Folge beginnende Krieg wirkte auf Christopher, der als Kriegsmann und Reuter daran teilnahm, nur weiter verrohend. In seine Heimat wieder zurückgekehrt, erlaubte er sich gegenüber seiner näheren und weiteren Umgebung Ausschreitungen, die bei der schwachen Staatsgewalt, die die Kurfürsten von Brandenburg, seit 1609 Landesherren der Grafschaft Mark, in den ersten Jahrzehnten ausübten, ungesühnt blieben. Der verheerende Krieg hatte schon längst seinen Höhepunkt überschritten, als die Kurfürstliche Regierung in Kleve sich zu einer öffentlichen Klage gegen den Landfriedensbrecher aufraffte, ohne daß hierbei allzuviel herauskam. Vertreter der Anklage war der damalige Kurfürstliche Rat und Anwalt Johann Friedrich von Omphal, der damals in Schwerte-Ruhr seinen Amtssitz hatte.

Indes konnte Christopher von der Steinkuhle den Niedergang seines Hauses nicht mehr abwenden. Allmählich traten die alten Gläubiger bzw. ihre Erben wieder auf den Plan. Im Jahre 1642 erhoben die Erben Dr. Sittards, deren Zahl sich inzwischen wieder vergrößert hatte, Klage gegen Christopher von Steinkuhlen, in welcher sie ihre alten, durch nicht abgetragene Zinsen noch erheblich gewachsenen Forderungen vor dem Hofgericht in Kleve geltend machten. Ihnen schloß sich Anna von Schell auf Haus Rechen an, die als Abfindung u. a. auch Ansprüche des Hauses Rechen gegen Christopher von Steinkuhlen erworben hatte. Beide Klagen wurden von dem bereits erwähnten Herrn von Omphal durchgeführt. Seit 1644 war er mit der Anna von Schell verheiratet.

Im Laufe dieser Prozesse, die sich über mehrere Jahre erstreckten, trat Christopher um das Jahr 1650 das adlige Haus sowie sämtliche Erbgüter zu Steinkuhl dem Herrn von Neheim zur Ruhr und dieser sie wieder an Rogier Heiderich von Delwig, Domherrn zu Hildesheim, ab. Mit beiden schloß von Omphal Vergleiche, in Verfolg deren der Besitz des Hauses Steinkuhle im Jahre 1652 auf ihn überging. Omphal betrachtete es nunmehr als seine Hauptaufgabe, die ehedem zum Hause Steinkuhl gehörenden Güter von allen Belastungen und Ver-pflichtungen freizumachen und die versetzten Erbstücke wieder aneinanderzubringen.

Zum Rittersitz gehörten umfangreiche Ländereien, Ackerland, Wiesen und Wald; daneben gab es eine Anzahl von Kotten, bei denen es sich um schatzbare Güter handelte, oder die auf adligem Grunde entstanden oder endlich im Erbwege an das Haus Steinkuhl gekommen waren. Omphal, der damals noch in Schwerte wohnte, hatte das eigentliche Haus Steinkuhl verpachtet, begann aber schon bald mit dem Bau eines neuen adligen Hauses, das er im Jahre 1665 bezog.

Über die Verwaltung des Rittersitzes Steinkuhl hat von Omphal für die Jahre 1652 bis 1671, seinem Todesjahr, wertvolle Aufzeichnungen gemacht, die unser Wissen um das Haus Steinkuhl und die sog. “Steinkaulischen Güter” nicht unwesentlich erweitern dürften. Als Pächter auf dem alten Hause Steinkuhl saß seit Mai 1664 Georg Christmann. Er hatte auf die Dauer von zwölf Jahren gepachtet “das Bawhaus, den Schultenhof, 12 Maltersche sadigen Landes auf dem neuen Kamp, das Saethlandt auf dem Steinkuhlischen Felde neben dem Wege nach dem Stoete zu, den Judenkamp (wohl teilweise), das Stück auf dem Vyfhauskamp negst Borkmann, den Haußgraben und den Langenhoff von des Bawhauses-Ende an bis an das Feldt, die Katermanswiese, die alten Deichplätze nach Süden und Norden, die Weide unter den Heistern, unterm “Vyfhauses und Hellbegen Kampe sowie den 3. Theil der Masten.”

Hierfür hatte Christmann jährlich auf Martini zur Pfacht zu geben: 6 Malter gutten reinen Roggens, 7 Malter guter Gersten, 8 Malter Habern, 14 Reichsthaler an Gelde, 1 Pfund Pfeffers, 1 Pfund Ingbern, 3 Schuldschweine, mager, 4 Pfund rein gehechelten Flachs, 6 Hühner, 2 Gänse, 4 Pflugdienste, 50 Eyer. Sodann mußte er jährlich 4 Eichenheistern und 6 Hainbuchen anpflanzen. Weiter hatte er das halbe Dach des Hauses Steinkuhl zu unterhalten. Verboten war ihm das Halten von Enten und Geißen (Ziegen). Von den sonst noch zu dem eigentliehen Rittersitz gehörigen Ländereien war in Einzelpacht ausgegeben worden der Judenkamp (teilweise), weiter das “Wieschen” oben am Stodtsfelde (Pächter Peter Cornelius), sodann der Viefhauskamp, das Köllerstück (Lindemann), die Vorheide (Joh. uffm Stodt), die Köllers Wiese, der Eselskamp, der Nienkamp (Diekamp und Cons.) und endlich das Kürzchen (Joh. Kracht).

 

Zu dem Hause Steinkuhl gehörten zunächst die Kotten Stodt, Cornelius und Buschmann in der Bauernschaft Altenbochum. Sie lagen in jenem Teil dieser Bauernschaft, der westlich der adligen Baut Steinkuhl bis zur heutigen Querenburger- und Wasserstraße reicht. Bereits im Jahre 1587 mußte Johann von der Steinkuhl diese Kolonate dem Herrn von Schell verpfänden, so daß die Abgaben, die auf ihnen lasteten, in der Hauptsache an das Haus Rechen zu leisten waren. In der Pfandverstrickung befanden sich die Anwesen auch noch, als Im Jahre 1652 von Omphal Herr des Hauses Steinkuhl wurde. Die Kotten waren schatzbar. Bei Steuererhebungen, insbesondere durch den Landesherren, wurden sie selbständig veranlagt. Hierdurch unterscheiden sie sich von den Kolonaten, die auf adligem Grund standen. Diese waren schatzfrei. Die Steuerpflicht traf den Gutsherrn, der die Steuer dann selbständig auf seine Erbpächter umlegte. Die Inhaber der schatzfreien Kotten befanden sich ihrem Gutsherrn gegenüber in einem stärkeren Hörigkeitsverhältnis.

 

a) D i e s c h a t z b a r e n K o t t e n .

1) Nach den Aufzeichnungen, die von Omphal hinterlassen hat, mußte Stoidt jährlich als Pacht an den von Schell zu Rechen 2 Goldgulden an Geld, 4 Malter Roggen, 4 Malter Gerste und 9 Malter Hafer liefern. Sodann hatte Stoidt dem Herrn von Omphal als dem neuen Aufsitzer des Hauses Steinkuhl 1 Schuldschwein, 4 Pflugdienste, 4 Pfund geschlagenen Flachs, 8 Hühner und 1 Gans zu entrichten. Im Jahre 1663 vereinbarte Johann ufm Stodt – wohl nach einem Erbfall – mit dem Herrn von Omphal ein Gewinngeld von 70 Reichsthalern, die er ratenweise innerhalb mehrerer Jahre abtragen konnte. Die dem Hause Steinkuhl verbliebenen Leistungsansprüche wurden auch “Binnenpfachte” genannt. Daneben hatte Stodt von der “adeligen Steinkaulischen Bawheit” 1_ Malterse und 5 Ruten an der Vorheide von Omphal “absonderlich” gepachtet. Das Kottengebäude lag unmittelbar neben der heutigen Zeche Dannenbaum II und wurde an diese, als dieselbe gegen Ausgang des vorigen Jahrhunderts zur Großschachtanlage ausgebaut wurde, von dem Besitzer Stodt verkauft Nach einem Umbau dient es nunmehr Mietzwecken. Stodt selbst legte sich einen neuen Hof an der Querenburger Straße 75 an. Der Hof befindet sich heute im Besitz der Familie Bresser.

2) Cornelis auf dem Buschdreisch war der zweite schatzbare Kotten, der zum Hause Steinkuhl gehörte. Es handelt sich um jenen Kotten, der zuletzt von der Familie Holtkorte bewirtschaftet wurde. Das Kotten- (nebst Wirtschafts-) gebäude war ein Muster westfälischen Fachwerks. Im Wechsel mit den geteerten Pfosten und den weißgetünchten Gefachen ließen die Hauswände bei aller Schlichtheit eine Aufteilung erkennen, die mehr als sonst von der engen Verbundenheit mit der heimischen Landschaft zeugte. Um das Jahr 1930 entstand um den Kotten die heutige Siedlung “Am langen Seil”. Leider ist das Kottengebäude, um das die einzelnen Siedlungshäuser bewußt gruppiert waren, im Verlaufe des Krieges vernichtet worden.

Von Omphal berichtet von diesem Kotten, daß Cornelius jährlich an den von Schell zu Rechen 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste und 1 Malter Hafer zu entrichten habe. Ihm selbst lieferte Cornelis die schuldige Binnenpfacht, nämlich 1 Reichsorth (= _ Gulden) Hofgeldes, 1 Schuldschwein, 2 Gänse und 8 Hühner.

3) Den dritten sd7iatzbaren Kotten hatte Johann Buschmann unter. Das Kottengebäude lag an der heutigen Querenburger Straße in der Höhe der Einmündung der Brenscheder Straße. Es wurde bereits vor Jahrzehnten wegen Baufälligkeit abgebrochen. An seiner Stelle wurde ein neues Gebäude erstellt, in dem sich heute die Gaststätte Oekey befindet. An seiner Umgebung, insbesondere dem Obsthof und dem weiter zurückliegenden Wirtschaftsgebäude läßt sich unschwer erkennen, welchem Zweck das Gelände ehedem gedient hat.

 

Nach den Angaben von Omphals hatte Johann Buschmann an den von Scheu zu Goldschmidding und Rechen jährlich als Pacht 1 _ Malter Roggen, 1 _ Malter Gerste und 7 Scheffel Hafer abzuführen. Daneben lieferte er dem Herrn von Omphal jährlich die Binnenpfacht, nämlich 1 Schuldschwein, 1 Reichsorth Hofgeld, 8 Hühner, 2 Gänse. Außerdem hatte er 12 Leibdienste zu entrichten.

Wann diese drei schatzbaren Kotten errichtet worden sind, ist nicht näher bekannt. Der Name Stodt wird für die Bauernschaft Altenbochum erstmalig erwähnt in der Kommunikantensteuerliste der Pfarrkirche zu Bochum aus dem Jahre 1519. In dieser Liste erscheint auch der Name Buschdreisch, der ohne Zweifel von der gleichnamigen Flur abgeleitet ist. Später erscheinen zwei Anwesen auf dieser Flur, wobei sich ihre Besitzer beide nach dem Flurnamen Buschdreisch benennen und sich lediglich durch den Vornamen bzw. Taufnamen unterscheiden. Die Bildung des endgültigen Familiennamens für beide Kottenbesitzer kommt erst später zum Abschluß. Bei dem erstgenannten Kotten wird der Vorname des Besitzers – Cornelis – zum Hausnamen zunächst noch mit dem Zusatz “auf dem Buschdreisch” versehen. Der Inhaber des zweiten Kottens tritt uns nunmehr in der Folge als Johann Buschmann entgegen. Nach dem Landesgrundbuch, dessen Entstehung in die Jahre 1680/85 fällt, war der Kotten Stodt 12 Malter groß, während Cornelis und Buschmann 4 bzw. 3 Malter unterhatten.

b) Die Zahl der schatzfreien Kotten, die nach dem Dreißigjährigen Krieg zum Hause Steinkuhl gehörten, also auf der sog. Baut des Rittersitzes im Laufe der Zeit errichtet worden waren, ist erheblich größer. Inhaber solcher Kolonate waren Rötger Erlenkamp, Johann Stratmann, Wilhelm unter den Heistern, Johann Pohle, Johann Waidmann, Johann Kracht sowie der Meister Henrich Vierhausz, Schnetz1er (Schreiner). Im einzelnen interessieren hierzu folgende Angaben:

 

1) Rötger Erlenkamp gibt, wie von Omphal In seinem Rechenbuch aufgezeichnet hat, von seinem “einhabenden” auf dem adligen schatzfreien Steinkaulischen Grunde stehenden Kotten jährlichs zur Pfacht 6 Hoener (Hühner), 8 Leibdienste, 5 Reichsthaler. Es handelt sich dabei um den Kotten, der später von der Familie Wacup übernommen wurde.

2) Johann Stratmann hatte nach der gleichen Urkunde jährlichs an Pfacht 6 Hühner und nach seines Schwiegervaters Tode jährlichs 12 Leibdienste und 5 _ Reichsthaler zu zahlen. Die Einkünfte waren beim Besitzantritt des Hauses Steinkuhl durch den Herrn von Omphal zu Gunsten des Notars Johann Brabeck, Bochum, mit 3 Reichsthalern und 2 Hühnern und für den Bochumer Bürger Severin mit 2 _ Reichsthalern verpfändet. Die Wittib Steinkuhl, ihr Ehemann war am 1. Oktober 1651 verstorben, hatte 8 Leibdienste zu fordern. Im Jahre 1661 stellte von Omphal den Kotten von diesen Verpflichtungen frei, so daß der Anspruch auf diese Einkünfte nunmehr ihm Zustand. Bei dem Stratmanns- (oder auch Linnenwebers-) kotten handelt es sich um den heutigen Rohe-Kotten, Steinkuhler Straße 72.

3) Nach der Niederschrift von Omphals hatte Wilhelm unter den Heistern, genannt Jäger, den Jägers-Kotten in dem Steinkaulischen Holz in Pfachtung. Er hatte jährlichs hierfür 1 _ Reichsthaler an Gelde, 1 Malter Roggens, 1 Malter Gerste, 1 Malter Habern, 6 Hübner und 6 Leibdienste aufzubringen. Zusätzlich hatte Wilhelm unter den Heistern von Omphal gepachtet 1 Malterse Lands von dem Vyfhauskamp. Hierfür hatte er jährlichs _ Maiter Roggen, _ Malter Gerste sowie _ Malter Habern zu entrichten. Im Jahre 1667 ist Wilhelm Jäger verarmt gestorben, nachdem er bereits vorher den Kotten nicht mehr bearbeiten konnte. Bereits vor seinem Ableben hatte Heinrich Altenkamp den Kotten Wilhelms unter den Heistern übernommen und nannte sich fortab Altenkamp genannt Jäger. Mit Wirkung von Martini 1667 hatte Heinrich Altenkamp jährlich 12 Leibdienste zu tun und als Gewinngeld “bei Verlust der zugesagten Pfacht und aller Besserung” zu erlegen 25 Reichsthaler.

4Johann Pohle bewohnte den Lindemanns-Kotten von seinem Schwiegervater her. Er hatte aber zunächst noch keinen Gewinn noch Jahr an dem Kotten. Seit 1662 gab er aber darauf an Lindemanns Statt jährlich auf Martini 1 Scheffel Roggens, 1 Scheffel Gerste und 1 Scheffel Habern, 3 Hoener und 6 Leibdienste. Der Kotten liegt an der Einmündung der Steinkuhler- in die Wasserstraße. Auch hat er nach der Übernahme des Kottens durch den Namensträger Pohle später den alten Namen Lindermanns-Kotten wieder geführt.

5) Johann Waldtmann hatte an den Herrn von Omphal jährlich an Pachtabgabe zu leisten: 6 Handdienste, 6 Hoener, 1 Reichsthaler in Gelde, _ Malter Roggens, _ Malter Gerste und _ Malter Habern. Vor ihm war ein Schaffer Aufsitzer des Kottens gewesen. Der Kotten liegt unterhalb der bereits eingangs erwähnten Gaststätte “Zum Grunewald”, Markstraße 125.

6) Johann Kracht übernahm den Kotten von seinem Schwiegervater. Als Pachtzins waren 8 Handdienste, 8 Hühner, 4 _ Reichsthaler an Gelde zu zahlen. Der Krachtskotten lag oberhalb des Waldtmannskottens. Es handelt sich um das heutige Kottengebäude Markstraße 127a.

7) Bei dem Bau des neuen Hauses Steinkuhl wirkte als Handwerker entscheidend mit der Meister Henrich Vierhausz, Schnetzler. Anno 1868, den 14. Oktobris “akkordierte” er mit dem von Omphal, einen Kotten in die Lange Wiese zu bauen, wie geschehen sei. Davon, von der langen Wiese, vom neuen Kamp, von einem Scheffel Hochwaldes unter dem neuen Kamp bis an die gemeinde Straße (heute Querenburger Straße) und vom Lauft und Gras im Eselskamp wie im Hollerwege zusammen hatte er jährlich als Pacht auf Martini zu geben dem Herrn von Omphal 4 _ Reichsthaler, 7 _ Stüber, 1 Malter Roggens, 1 Malter Gerste und 2 Malter Habern, 4 Hühner und monatlich einen Leibdienst tun. Der Kotten befindet sich jetzt im Besitz der Familie Goebel, Querenburger Straße 113.

8) Zu den Steinkaulischen Gütern innerhalb der adeligen Baut gehörte auch früher der sog. Reinhardskotten. Bei der bereits eingangs erwähnten Erbauseinandersetzung der Geschwister Steinkuhl im Jahre 1607 war dieses Grundstück an die ältere Halbschwester Christophers, namens Katharina, gefallen. Sie verbrachte den größten Teil ihres Lebens in dem freiadligen Stift Gräfrath im Rheinland. Von ihr ist der Reinhards-Kotten wohl in den Besitz des Hauses Brenschede gekommen, das ihn auch noch am das Jahr 1700 besaß.

In den Prozessen gegen Christopher bemühte sich von Omphal, den Reinhards-Kotten als Pfandobjekt in die Haftung miteinzubeziehen. Im Zusammenhang hiermit fand am 27. 7. 1650 ein Ortstermin statt, in welchem Wilhelm unter den Heistern, gen. Jäger, über die Rechtsverhältnisse des Kottens als Zeuge befragt wurde. Er bestätigte, daß in dem Arndtkamp zu Steinkaulen ein Kotten und Haus gebaut worden sei und zunächst ein Dierich Budde dort gewohnt habe. Derselbe habe einen Stock darauf gebauet. Nach ihm habe Johann Frenking den Kotten untergehabt. Auch er habe, weil das Haus vergänglich geworden, ein Stockhäuschen gebaut. Der dritte Kötter sei Reinhard gewesen. Er sei in Herbede geboren und habe das jetzt darauf stehende Haus zimmern lassen. Der Kotten heiße nunmehr Reinhards-Kotten. Um das Jahr 1850 ist der Kotten im Tauschwege auf die Familie Schmidt übergegangen. Es handelt sich um das Haus Steinkuhler Straße Nr. 101.

9) Zu den Steinkuhlischen Gütern rechnete von Omphal in seinem Rechenbuch auch den Diekamps-Kotten zu Wiemelhausen. Denselben hatte der Herr Jürgen von Schell zu Goldschmieding seiner Tochter Anna, die mit von Omphal verheiratet war, als Aussteuer gegeben. Die Jahrespacht, die auf Martini fällig war, betrug dritte Halb Malter Rogges, dritte Halb Malter Gerste, 3 Reichsorth Hofgeldes, 8 Hoener und alle Woche einen Leibdienst. Das Kottengebäude an der Unterführung Wiemelhausen, Wiemelhauser Straße gelegen, ist dem Luftkrieg zum Opfer gefallen. Von Omphal erwähnt auch noch, daß der Kötter Diekamp ihm auch das Gewinngeld, welches er für seine Schwester, Johann Cornelis Frau, zu bezahlen sich verpflichtet habe, 8 Reichsthaler und 9 _ Stüber, schuldig sei.

Johann Friedrich von Omphal verstarb im Jahre 1671 auf dem Gut Caldenhof bei Hamm, nachdem er in drei Ehen, aus denen 12 Kinder hervorgegangen waren, viel Leid erfahren hatte. Besonders bedrückte ihn die Mordtat seines Sohnes Friedrich August. Dieser hatte im Jahre 1688 die junge Tochter des Hauptmanns Dotis, Maria, nach dem Abendessen in einem Anfall von Geistesgestörtheit durch Stiche in den Leib tödlich verletzt.

Nachfolger im Besitz des Hauses Steinkuhl wurde Conrad Jakob. Unter ihm teilte sich das Haus Steinkuhl in ein Haus unterste und oberste Steinkuhl sowie in ein Haus Siepen, das Conrad Jakob jedoch schon zu Lebzeiten wieder zufiel. Die weitere Geschichte des Hauses Steinkuhl und der dazugehörigen Kotten muß einer späteren Darstellung vorbehalten bleiben.

Im Jahre 1798 gehörten zum Haus Ober- und Untersteinkuhl 19 Kotten, außer den Kotten Stodt, Cornelis und Buschmann, die in der Bauernschaft Altenbochum gelegen waren, sowie der Diekamps-Kotten in Wiemelhausen.

 

Impressum

1958 Bochum Ein Heimatbuch

 

7. Band

 

Herausgeber

Vereinigung für Heimatkunde e.V.

Druck und Verlag: Schürmann & Klagges